Nach SGB VIII zählen aufsuchende Familientherapie, sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, begleiteter Umgang, Clearing und Integrationshilfe zu Hilfen zur Erziehung.
Jene Hilfeformen müssen beim finanzierenden Jugendamt beantragt und von diesen als erforderlich und passend eingeschätzt werden.
Erst wenn ALLEN-RESPEKT anschließend vom jeweiligen Jugendamt beauftragt wird, kann eine Zusammenarbeit mit und in der Familie beginnen. Dies gilt ebenso für Clearingprozesse.
